• Fördermöglichkeiten

Allgemeine Förderung

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Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung fördert verschiedenste Projekte in den Bereichen Sport und Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Das Förderspektrum der Stiftung ist vielfältig und bunt, daher können Sie hier grundsätzlich alle Projekte aus den Bereichen Sport und Integration beantragen, die nicht über unsere Förderprogramme abgedeckt werden können.

Wir helfen Ihnen gerne.
Sie möchten uns Ihr Projekt vorstellen oder haben Fragen? Gemeinsam können wir prüfen, ob eine Antragstellung sinnvoll ist. Die Entscheidung über Anträge treffen unsere entsprechenden Gremien.
Für Anfragen im Bereich Sport: Clemens Kurek (er/ihm)
Telefon: 0511 999873-52
E-Mail: clemens.kurek@lotto-sport-stiftung.de
Für Anfragen im Bereich Integration: Felek Güler (sie/ihr)
Telefon: 0511 999873-53
E-Mail: felek.gueler@lotto-sport-stiftung.de

Voraussetzungen bei der Auswahl von Förderprojekten

  • Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
  • Innovation und Kreativität
  • Besonderer Bedarf und Notwendigkeit
  • Professionalität des Antragstellers und bei der Umsetzung des Projekts

Leider kann die Stiftung nicht alle Vorhaben fördern, daher sind von der Förderung folgendes ausgeschlossen:

  • bereits abgeschlossene Maßnahmen
  • Institutionelle Förderungen (als reine Förderungen von hauptberuflichem Personal bzw. die reine Saisonförderung von Sportvereinen)
  • Sportstättenbau und die reine Anschaffung von Sportgeräten (außer im Rahmen eigener Programme oder umfassender Projekte)
  • Einzelförderungen von Sportlern (außer im Zusammenhang mit eigenen Stipendienprogrammen)
  • allgemeine, laufende Personal-, Verwaltungs- und Bauunterhaltungskosten
  • Bauliche Maßnahmen
  • Reisekosten und Bewirtungskosten, soweit sie nicht Bestandteil eines geförderten Gesamtprojektes sind
  • Finanzierung von Preisen, Wettbewerben und Stipendien Dritter
  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Wissenschaftsprojekte und Forschungsvorhaben an Hochschulen (mit Ausnahme von Projektevaluationen)
  • Dauerförderungen
  • Projekte, die bereits eine Förderung über die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Entscheidungen über Anträge eine Weile in Anspruch nehmen können.
Je nach Antragsdatum kann mit einer Entscheidung innerhalb eines halben Jahres gerechnet werden. Bitte beachten Sie folgende Fristen.

Bis zu einer Antragssumme von bis zu 5.000 Euro gibt es keine Antragsfrist.

Der Vorstand der Stiftung beschließt über Förderungen zwischen 5.000 Euro bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.

AntragstellungEntscheidung

des Vorstands

Projektbeginn*
bis 31. Märzbis Ende Mainicht vor Juni
bis 30. Junibis Ende Augustnicht vor September
bis 30. Septemberbis Ende Novembernicht vor Dezember
bis 31. Dezemberbis Ende Februarnicht vor März


Der Stiftungsrat beschließt über Förderungen über 20.000 Euro. Er tagt zweimal im Jahr in einer Frühjahrs- sowie einer Herbstsitzung.

AntragstellungEntscheidung

des Stiftungsrats

Projektbeginn*
30. Septemberbis Ende Novembernicht vor Dezember
28./29. Februarbis Ende Aprilnicht vor Mai


Die Stiftung fördert keine laufenden oder abgeschlossenen Projekte.


Sie möchten einen Antrag stellen?

Bitte lassen Sie sich vor der Antragsstellung durch die Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle beraten.
Eine Antragsstellung kann nur nach einer persönlichen Beratung erfolgen.

Überzeugen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Wir möchten wissen, was Ihren Verein besonders macht und warum wir ausgerechnet Ihr Projekt fördern sollen. Folgende Leitfragen können Ihnen dabei helfen, eine Projektskizze zu erstellen:

  1. Wie ist Ihr Verein derzeit aufgestellt? (Mitgliederzahlen, Anzahl der regelmäßig ehrenamtlich Engagierten, Vereinsveranstaltungen, besonderes Engagement)
  2. Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial und was wollen Sie verändern?
  3. Warum wollen Sie dieses Projekt umsetzten? Welche Intention steckt dahinter?
  4. Welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant?
  5. Wann sollen die Maßnahmen stattfinden? Wie ist der Zeitplan?
  6. Wer soll an den Maßnahmen teilnehmen und davon profitieren? Wie erreichen Sie die Zielgruppe?
  7. Wie möchten Sie die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherstellen?

Ihren Antrag richten Sie bitte direkt über unser Online-Antragsverfahren an uns. Über formlose Anträge per E-Mail können wir nicht entscheiden.

Hilfe bei der Antragsstellung bekommen Sie hier:


Wir helfen Ihnen gerne.
Sie möchten uns Ihr Projekt vorstellen oder haben Fragen? Gemeinsam können wir prüfen, ob eine Antragstellung sinnvoll ist. Die Entscheidung über Anträge treffen unsere entsprechenden Gremien.
Für Anfragen im Bereich Sport: Clemens Kurek (er/ihm)
Telefon: 0511 999873-52
E-Mail: clemens.kurek@lotto-sport-stiftung.de
Für Anfragen im Bereich Integration: Felek Güler (sie/ihr)
Telefon: 0511 999873-53
E-Mail: felek.gueler@lotto-sport-stiftung.de