• Fördermöglichkeiten

Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

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Tipps zur Antragsstellung und Zusammenarbeit mit der Nds. Lotto-Sport-Stiftung

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne:

Clemens Kurek
Telefon: 0511/999873-52
E-Mail: clemens.kurek@lotto-sport-stiftung.de

Heidi Ripke
Telefon: 0511/999873-61
E-Mail: heidi.ripke@lotto-sport-stiftung.de

Felek Güler
Telefon: 0511/999873-53
E-Mail: felek.gueler@lotto-sport-stiftung.de

Melanie

Melanie Rosenthal
Telefon: 0511/999873-51
E-Mail: melanie.rosenthal@lotto-sport-stiftung.de

Die Antragsstellung

Die Stiftungslandschaft ist bunt und vielfältig, so auch die Fördermöglichkeiten im Flächenland Niedersachen.
Die Antragsstellung scheint auf den ersten Blick manchmal etwas kompliziert zu sein. Wir wollen Ihnen hier gerne einige Tipps geben, wie die Antragsstellung und Projektumsetzung mit der Nds. Lotto-Sport-Stiftung ganz einfach klappen kann.

In diesem kurzen Video ist das Antragsverfahren anschaulich erklärt.

Neben dem ausgefüllten Online-Antrag benötigen wir von Ihnen:
- Eine ausführliche Projektbeschreibung
- Eine aktuelle Kopie der Gemeinnützigkeitsbescheinigung / des Freistellungsbescheid Ihrer Institution
- Gerne weitere Hintergrundinformationen zum Verein / zur Organisation und zum Projekt

Diese Unterlagen können sie am Ende der Antragsstellung direkt hochladen, bevor Sie den Antrag absenden.

Die ausführliche Projektbeschreibung

Bitte legen Sie den allgemeinen Antragsunterlagen eine erweiterte Projekbeschreibung bei. Folgende Fragen können Ihnen bei der Erstellung ggf. helfen:

  1. Wie ist Ihr Verein derzeit aufgestellt? (Mitgliederzahlen, Anzahl der regelmäßig ehrenamtlich Engagierten, Vereinsveranstaltungen)
  2. Was macht ihren Verein besonders?
  3. Worum geht es bei Ihrem Projekt?
  4. Welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant?
  5. Wer soll von dem Projekt profitieren?
  6. Wie möchten Sie die Nachhaltigkeit der Maßnahme sicherstellen?

Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung

Im Idealfall war Ihr Antrag erfolgreich und Sie bekommen eine positiven Förderbescheid von uns zugeschickt.

Der Stiftung ist eine erfolgreiche und professionelle Umsetzung ihrer Förderprojekte wichtig. Dazu steht Ihnen Ihr Projektmitarbeiter / Ihre Projektmitarbeiterin bei Fragen immer gerne zur Verfügung.

Ein bisschen Bürokratie bleibt auch bei uns leider nicht aus. Wir versuchen aber den zusätzlichen Aufwand für Sie aber so gering wie möglich zu halten.

Mit Ihren Bewilligungsschreiben haben Sie auch ein paar Unterlagen zugeschickt bekommen, die wir uns im folgenden Video gemeinsam ansehen wollen.

Das Bewilligungsschreiben: ab 00:25 Min.
Die Kooperationsvereinbarung: ab 01:08 Min.
Die Anforderung von Fördermitteln: ab 01:55 Min.
Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit: ab 02:50 Min.
Der Projektabschluss: ab 03:45 Min.
Der Mittelverwendungsnachweis: ab 04:05 Min.
Der Abschlussbericht: ab 06:50 Min.

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung fördert laut ihren Satzungszwecken den Sport und die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Neben der allgemeinen Projektförderung gibt es auch unterschiedliche Förderprogramme. Alle Informationen finden Sie hier.

  • Professionalität des Antragstellers und bei der Umsetzung des Projekts
  • Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
  • Innovation und Kreativität
  • Besonderer Bedarf und Notwendigkeit

Die Entscheidung ob ihr Projekt gefördert wird, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.

Im Falle einer Bewilligung der Förderung erhalten Sie mit dem Bewilligungsschreiben eine Kooperationsvereinbarung, ein Formular zum Mittelabruf und zwei Merkblätter.

Die Stiftung fördert keine laufenden oder abgeschlossenen Projekte. Die Antragsstellung sollte also so früh wie möglich erfolgen, unbedingt jedoch vor Projektbeginn.

Die Maßnahmen dürfen vor der Bestätigung des Antragseingangs durch die Stiftung noch nicht begonnen haben. Mit der Empfangsbestätigung bekommen Sie von uns einen "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" genehmigt, dass heißt, Sie dürfen AUF EIGENES RISIKO mit dem Projekt beginnen. Bitte beachten SIe aber auch den von Ihnen festgelegten Projektzeitraum.

Ist ihr Antrag vollständig bei uns eingegangen, erhalten Sie eine „Empfangsbestätigung“ per E-Mail. Mit dieser erteilen wir Ihnen einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“. In der Praxis heißt das für Sie, sie dürfen mit Ihrem Projekt auf eigenes Risiko beginnen.

Das entscheiden Sie. Je nach dem, wie lange Sie für die Umsetzung des Projektes brauchen, kann das einige Wochen, Monate oder Jahre dauern. Bewilligte Fördermittel stehen Ihnen auch jahresübergreifend zur Verfügung.

Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren Anprechpartner in der Stiftung und bitten um Prüfung und Genehmigung.

Häufig wird die Stiftung von Vereinen und Institutionen angefragt, ob sie ein Veranstaltung oder ein Projekt sponsern könnte. Bei solchen Anfragen müssen wir immer ein wenig schmunzeln. Denn, obwohl es viele nur für eine Begrifflichkeit halten, bestehen zwischen Sponsoring und Förderung sehr große Unterschiede.

Stiftungen sind gemeinnützige Organisationen und ihr Selbstzweck ist es, gemeinnützige Projekte zu unterstützen und zu fördern. Eine Stiftung verfolgt keinerlei kommerzielle Interessen und erwartet auch keine wirtschaftlichen Gegenleistungen.

Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren. Bei der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung sind dies der Sport und die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Sponsoren dagegen verfolgen bei der Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten einen wirtschaftlichen Selbstzweck. Sponsoring wird von Unternehmen (dem Sponsor) zum Zweck der Kommunikationspolitik des Marketings betrieben. Das heißt Unternehmen unterstützen Veranstaltungen / Projekte zu Werbungszwecken.

Ein Sponsor gibt Geld nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern erwartet eine konkrete Gegenleistung: Durch die Projektarbeit sollen die Gewinne des Sponsors gesteigert werden. Wenn man Institutionen zur Unterstützung gewinnen will, die Sponsoring betreiben, muss man klären, ob das Projekt für Sponsoring geeignet ist.

Grundsätzlich ist die Stiftung sehr daran interessiert, im Sinne der Projekte zu agieren und möchte es den Antragsstellern möglichst leicht machen. Gewisse Regelungen sind allerdings einzuhalten. Wenn die Stiftung postiv über Ihren Antrag entscheidet, bekommen Sie ein Schreiben mit einigen Unterlagen. Hierin ist dann auch eine Checkliste enthalten. Hier die wesentlichen Punkte:

Kooperationsvereinbarung: Zwei Seiten Kooperationsvereinbarung lesen, unterschreiben und an uns zurücksenden.

Fördermittel: Sämtliche Fördermittel oder Teilbeträge können von Ihnen jederzeit nach Bedarf abgerufen werden. Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen.

Einladungen: Einladungen zu Veranstaltungen senden Sie bitte an die Geschäftsstelle.

Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Sollten Sie in der Presse über Ihr Projekt berichten, erwähnen Sie bitte „gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung“ und stimmen Sie Ihre Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit mit uns ab (siehe auch Merkblatt für Öffentlichkeitsarbeit).
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihre Projekte und Veranstaltungen, damit wir auf unserer Homepage und Facebook-Seite zeitnah berichten können.

Projektzeitraum: Ist abzusehen, dass sich der Projektzeitraum nicht einhalten lässt, kontaktieren Sie die Stiftung und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung für Ihr Projekt.

Projektabschluss: Haben Sie Ihr Projekt abgeschlossen, brauchen wir von Ihnen nur noch zwei Dinge:

  • Einen Abschlussbericht gerne mit Fotos: Bitte schildern Sie im Projektbericht den Projektverlauf, die Erfolge, Probleme etc. Hierfür gibt es keine Vorlage. Sie können gerne kreativ werden und uns Videos, eine Fotocollage, Pressemitteilungen oder einen Text schicken.
  • Einen Mittelverwendungsnachweis in Form einer Auflistung, welche tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben Sie für Ihr Projekt hatten. Gerne können Sie hierfür das beigelegte Formblatt „Mittelverwendungsnachweis“ nutzen.

Der Antragsteller stimmt mit der Stiftung vorab die Öffentlichkeitsarbeit sowie Art und Umfang der Hinweise auf die Unterstützung durch die Stiftung in seinen Berichten und Materialien, Präsentationen und Veranstaltungen ab.

Logos der Stiftung für Ihre Publikationen finden Sie hier.

Sollten Sie in der Presse über Ihr Projekt berichten, erwähnen Sie bitte „gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung“. Wenn Sie die Logos verwenden wollen, senden Sie bitte einen Entwurf an Ihren Projektbetreuer zur Freigabe.
Bitte verzichten Sie auf die Verlinkung des Logo mit dieser Homepage. (Lesen Sie dazu gerne: "Förderung vs. Sponsoring: was ist der Unterschied?", siehe oben)

Sämtliche bewilligte Fördermittel oder Teilbeträge können von Ihnen jederzeit nach Bedarf abgerufen werden. Sie müssen als Verein nicht in Vorleistung treten.
Bitte denken Sie nach Projektabschluss daran, das Projekt trotzdem mit der Stiftung abzurechnen, dies kann unnötige Nachfragen seitens der Stiftung vermeiden.

Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren Anprechpartner in der Stiftung und bitten um Prüfung und Genehmigung.

Haben Sie Ihr Projekt abgeschlossen, brauchen wir von Ihnen nur noch zwei Dinge:

  • Einen Abschlussbericht, gerne mit Fotos: Bitte schildern Sie im Projektbericht den Projektverlauf, die Erfolge, Probleme etc. Hierfür gibt es keine Vorlage. Sie können gerne kreativ werden und uns Videos, eine Fotocollage, Pressemitteilungen oder einen Text schicken.
  • Einen Mittelverwendungsnachweis in Form einer Auflistung, welche tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben Sie für Ihr Projekt hatten.

Bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren Anprechpartner in der Stiftung. Die zugesagten Fördergelder werden dann anderen Projektträgern zur Verfügung gestellt.

Der Bewilligungsempfänger hat spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben enthält, zur Prüfung vorzulegen.

Anhand dieser Angaben werden wir Ihre Projektabrechnung prüfen. Bitte bewahren Sie alle Belege, die das Projekt betreffen, sorgfältig auf. Die Stiftung behält sich vor, Projektabrechnungen stichprobenartig detailliert mit Belegen zu prüfen. In diesem Falle kommen wir wieder auf Sie zu und fordern die Belege bei Ihnen an.

Diese Frage lässt sich leicht beantworten: JA, für gute Projekte können, nach Absprache mit der Stiftung, auch Folgeanträge gestellt werden.

Auch hier ein deutliches: JA.
Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich. Organisationen die viele gute Projekte machen, sollen hierfür nicht bestraft werden.

Überzeugen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Wir möchten wissen, was Ihren Verein besonders macht und warum wir ausgerechnet Ihr Projekt fördern sollen.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne:

Clemens Kurek
Telefon: 0511/999873-52
E-Mail: clemens.kurek@lotto-sport-stiftung.de

Heidi Ripke
Telefon: 0511/999873-61
E-Mail: heidi.ripke@lotto-sport-stiftung.de

Felek Güler
Telefon: 0511/999873-53
E-Mail: felek.gueler@lotto-sport-stiftung.de

Melanie

Melanie Rosenthal
Telefon: 0511/999873-51
E-Mail: melanie.rosenthal@lotto-sport-stiftung.de