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Die Stiftungsordnung. Allgemeine Geschäfts- und Förderbedingungen

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DIE STIFTUNGSORDNUNG
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND FÖRDERGRUNDLAGEN


Einführung

Die "Allgemeinen Geschäfts- und Förderbedingungen" der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung enthalten Richtlinien und Verfahren für die Beantragung und Abwicklung von Förderungen. Sie sind wesentlich für die effektive und regelkonforme Umsetzung von Projekten, die von der Stiftung gefördert werden und umfassen:


Zweck der Stiftung, Fördergebiete und Ziele der Stiftung

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung wurde im Januar 2009 auf Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung und durch die Zusammenlegung der Niedersächsischen Sportstiftung und der Niedersächsischen Lottostiftung errichtet. Es handelt sich um eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Gemeinnützigkeit ebenfalls im Januar 2009 anerkannt wurde.

Das Fördergebiet der Stiftung umfasst das gesamte Bundesland Niedersachsen. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung

  • des Sports, insbesondere des Breiten-, Leistungs- und Nachwuchssports
  • der Integration, insbesondere von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung steht für Vielfalt und Teilhabe in Niedersachsen. Ihr Engagement erstreckt sich über die Förderung des Sports hinaus und beinhaltet das Ziel, Menschen aus verschiedenen Hintergründen und Kulturen zusammenzubringen. Sie setzt sich aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung ein und tritt entschlossen für Toleranz und gegenseitigen Respekt ein. Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung unterstreicht ihre Verpflichtung, die demokratischen Werte und Prinzipien zu wahren und zu fördern.

Die Stiftung unterstützt gezielt Vorhaben und Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und sozialen Spaltungen entgegenwirken. Dies zeigt ihre Verantwortungsbereitschaft, gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und positive Veränderungen zu bewirken. Die Förderung von Vielfalt und Teilhabe sowie der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sind wichtige Bestandteile ihres Engagements, um Niedersachsen zu einem inklusiven und solidarischen Bundesland zu gestalten.

Grundsätzlich gilt:

  • Diese Richtlinie regelt auf der Grundlage der Satzung die Vergabe von Stiftungsmitteln der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung.
  • Die Vergabe der Mittel liegt im Ermessen der Stiftung unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Die Stiftung betreibt keine Dauerförderung von Projekten.
  • Anträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden.
  • Antragstellende reichen die Anträge online über das Antragsportal bei der Stiftung ein.
  • Die Maßnahmen sollen vor der Bestätigung des Antragseingangs durch die Stiftung noch nicht begonnen haben.
  • Überzahlungen sind an die Stiftung zurückzuerstatten.
  • Die Regelungen gelten grundsätzlich auch für Kooperationen und Förderungen, die über die operativen Initiativen SPIELFELD GESELLSCHAFT und MOBILEE abgewickelt werden.
  • Für einzelne Programme oder Förderungen (z.B. Förderungen über die Neue Presse-Sportstiftung, den Kinderbeirat oder eigene Förderprogramme der Stiftung) bestehen besondere Förderbedingungen. Sie sind Bestandteil dieser Geschäfts- und Förderbedingungen.

Grundlagen für den Antrag:

Neben dem ausgefüllten Online-Antrag wird wie folgt benötigt:

  • Eine ausführliche Projektbeschreibung.
  • Eine aktuelle Kopie der Gemeinnützigkeitsbescheinigung / des Freistellungsbescheid Ihrer Institution.
  • Ggf. weitere Hintergrundinformationen zum Verein / zur Organisation und zum Projekt.

Diese Unterlagen können am Ende der Antragsstellung über das Online-Antragsformular direkt hochgeladen werden.

Prozedere Prüfung von Anträgen und Projekten

Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gesetzt, jedes an sie herangetragenes Projekt unabhängig von der Förderhöhe so eng wie möglich zu begleiten und zu betreuen.

Institutionen und Vereine sind angehalten, sich vor der offiziellen Antragstellung telefonisch oder schriftlich an die Geschäftsstelle zu wenden, um die Projektidee vorzustellen. Nach einer erfolgten Beratung und der Prüfung der dazu eingereichten Unterlagen erfolgt eine Antragstellung über das Online-Antragsverfahren der Stiftung unter
https://www.lotto-sport-stiftung.de/foerdermoeglichkeiten/

Mit der Antragstellung akzeptieren die Antragsteller:innen die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäfts- und Förderbedingungen.

Nach Eingang der Anträge werden diese in der Geschäftsstelle von den jeweiligen Programmverantwortlichen geprüft. Dann werden diese Anträge den Gremien der Stiftung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anträge, die nicht über die Förderprogramme der Stiftung abgewickelt werden, werden den Gremien der Stiftung zur Entscheidung vorgelegt. Anträge bis zu einer Summe von 5.000 Euro werden vom Geschäftsführenden Vorstandsmitglied entschieden. Über Projekte mit einer Antragssumme zwischen 5.000 und 20.000 Euro entscheidet der Vorstand der Stiftung in bis zu sechs Sitzungen im Jahr. Anträge mit einer Antragssumme von mehr als 20.000 Euro werden vom Stiftungsrat in zwei Sitzungen pro Jahr entschieden.

Für Förderanträge ab einer Höhe von 5.000 Euro gelten keine Antragsfristen. Für den Vorstand (Anträge 5.000 bis 20.000 Euro) sind dies jeweils die Quartalsenden und für den Stiftungsrat (über 20.000 Euro) der 28/29. Februar und der 30. September des Jahres.

Neben der eigenen Prüfung der Anträge greift die Stiftung auch auf externe Experten zurück. Dazu legt sie die Anträge ggf. zur Stellungnahme weiteren Expert:innen oder Institutionen vor. Mit der Antragstellung akzeptieren die Antragsteller:innen dieses Verfahren.

Grundlagen von Bewilligungen:

Die Stiftung ist Destinatärin der Lotterie Glücksspirale und erhält Finanzhilfe gemäß Niedersächsischem Glücksspielgesetz (NGlüSpG). Der Niedersächsische Landesrechnungshof kann gemäß § 21 NGlüSpG die Verwendung der Finanzhilfe prüfen. Der Landesrechnungshof kann auch die Verwendung der Mittel bei Kooperationspartnern/Bewilligungsempfängern prüfen. Die Bewilligungen der Stiftung stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einnahme und Verfügbarkeit dieser Fördermittel.

Projektträger:innen erklären der Stiftung mit der Antragstellung die ordnungsgemäße, dem Antrag und dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung. Machen die Projektträger:innen falsche Angaben oder halten sie die Auflagen der Stiftung nicht ein, so ist die Stiftung berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern.

Wird ein Projekt nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung begonnen und werden keine Mittel abgerufen, berechtigt dies die Stiftung zum Widerruf der Förderung.

Grundlage für Bewilligungen ist der mit dem Antrag vorgelegte Finanzierungsplan sowie die mit dem Antrag vorgelegte Projektbeschreibung. Die Bewilligungsempfänger erhalten mit dem Bewilligungsschreiben ggf. besondere Bewilligungsbedingungen, in denen die Zusammenarbeit mit der Stiftung im Einzelnen geregelt ist.

Mit dem Bewilligungsschreiben steht den Projektträgern auch die volle Bewilligungssumme zur Verfügung. Sie kann zeitnah zur Umsetzung des Projekts – ggf. in Tranchen – abgerufen werden. Das Dokument für die Anforderung von Fördermitteln erhalten die Projektträger:innen mit dem Bewilligungsschreiben.

Projektträger:innen sind angehalten, Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan, Projektzeitraum oder zentralen Themen, wie Zielgruppen, anzuzeigen und ggf. genehmigen zu lassen. Dies geht formlos per E-Mail.

Restmittel und Rückzahlungen:

Werden weniger Mittel für ein Vorhaben benötigt als durch die Stiftung bewilligt, steht der Stiftung der Differenzbetrag für anderweitige satzungsgemäße Vorhaben der Stiftung zur Verfügung. Bereits ausgezahlte Teilbeträge, die der Zuwendungsempfänger entgegen einer früheren Mitteilung für sein Vorhaben nicht benötigt bzw. nicht benötigt hat, sind dementsprechend an die Stiftung zurückzuzahlen.

Fördermittelkürzung bei nicht angezeigten Veränderungen im Projektverlauf:

Werden Veränderungen des Projektverlaufes, insbesondere in der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan (einschließlich möglicher Drittmittelgeber), nicht unverzüglich durch den Zuwendungsempfänger schriftlich angezeigt, behält sich die Stiftung die Kürzung bereits bewilligter Fördersummen vor.

Eigenmittel und Zuwendungen Dritter:

Werden in der Antrags- oder Projektphase weitere Eigenmittel oder sonstige Mittel, z.B. öffentliche Zuwendungen eingeworben, ist die Stiftung unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Ist ein Projekt beendet, hat der Projektträger danach zwei Monate Zeit, dass Projekt abzuschließen.

Die Stiftung ist dazu verpflichtet, dem Land Niedersachsen bzw. dem Landesrechnungshof Rechenschaft abzulegen. Sie behält sich daher vor, Projekte selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Auch das für Sport zuständige Ministerium sowie der Landesrechnungshof können alle geförderten Projekte der Stiftung überprüfen. Die Zielsetzung dieser Prüfung ist die Gewährleistung der Zweckbindung und der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel, die durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung bereitgestellt werden.

Mittelverwendungsnachweise und interne Prüfung der aus der Finanzhilfe des Landes bezuschussten Projekte im Bereich des Sports sowie der zweckübergreifenden Projekte

Die Stiftung prüft jährlich sämtliche Mittelverwendungsnachweise von Projekten mit einer Fördersumme über 20.000 Euro vollumfänglich. Von Projekten mit einer geringeren Fördersumme prüft die Stiftung in 20 Prozent der Fälle die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die Auswahl der zu prüfenden Projekte erfolgt zufällig. Auch, wenn Mittelempfänger nicht aufgefordert sind, ihre Belege vorzulegen, müssen sie diese dennoch für eventuelle spätere Prüfzwecke zehn Jahre aufbewahren.

Ebenso haben die Mittelempfänger einen Mittelverwendungsnachweis in Form einer Auflistung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben vorzuhalten und im Falle einer Prüfung vorzulegen.

Mittelverwendungsnachweise und interne Prüfung sonstiger Projekte

Die Stiftung entscheidet darüber, bei welchen anderen Projekten sie den Mittelverwendungsnachweis prüft. Hierfür meldet sie sich bei den entsprechenden ausgewählten Projekten bzw. Projektträger:innen. Auch wenn Mittelempfänger nicht aufgefordert sind, ihre Belege vorzulegen, müssen sie diese dennoch für eventuelle spätere Prüfungszwecke zehn Jahre lang aufbewahren.

Ebenso haben die Mittelempfänger einen Mittelverwendungsnachweis in Form einer Auflistung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Projekts vorzuhalten und Falle einer Prüfung vorzulegen.

Externe Prüfung:

Die Stiftung ist berechtigt, eine externe Prüfung des Vorhabens zu veranlassen. Projektträger:innen werden in diesem Fall alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Sollte ein schuldhaftes Verhalten der förderempfangenden Institution festgestellt werden, trägt diese die Kosten. Es wird in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von gemeinnützigen Organisationen hingewiesen.

Über die Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung möchte die Stiftung erreichen, dass Projekte für die Öffentlichkeit transparent und greifbar gemacht werden. Alle Botschaften und Informationen, die öffentlich kommuniziert werden, müssen mit den Zielen des Projekts und den Werten der Stiftung übereinstimmen. Alle Aktivitäten der Kommunikation zum Projekt sind mit der Stiftung abzustimmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Förderhinweise in Publikationen und Veröffentlichungen.
  • Der Förderhinweis lautet grundsätzlich „Gefördert durch (Logo)“ bzw. „Gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung“. Ein entsprechendes Logo wird über folgenden Link zur Verfügung gestellt: https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/downloads/.
  • Einladung zu projektrelevanten Veranstaltungen.
  • Anbringung einer Stiftungsförderplakette (auf Nachfrage).

Berichterstattung:

  • Regelmäßige Updates: Die Stiftung erbittet regelmäßige Berichte über Fortschritte in den Projekten sowie nach Abschluss der Projekte einen inhaltlichen Abschlussbericht, der auch in anderer als schriftlicher Form vorgelegt werden kann (z.B. als Foto- oder Videobericht, Interview oder Film). Die Berichte sollten einen Überblick über die erreichten Ziele, laufende Aktivitäten, anstehende Pläne und eventuelle Herausforderungen bieten.
  • Medienbeobachtung: Die Stiftung erbittet, alle Medienberichte, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zu sammeln und der Stiftung zur Verfügung zu stellen. Dies schließt sowohl positive als auch negative Berichterstattung ein.

Datenverarbeitung und Datennutzung:

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Mit der Antragsstellung willigt der Antragstellende ein, dass die Stiftung die erhobenen Daten zu dem Zwecke der Aufnahme in die Stiftungsdatenbank, Einladung zu Veranstaltungen, Übersendungen von Informationen über die Stiftung verarbeitet. Widerspruchsrecht: Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die Stiftung übermitteln.

Die Stiftung ist berechtigt, alle mit dem Förderantrag und die dazugehörigen Unterlagen erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Auswertung elektronisch zu verarbeiten. Sie ist ferner berechtigt, die Daten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen (z.B. Geschäftsbericht, Homepage, Social-Media-Kanäle).

Die Stiftung ist berechtigt, kostenfrei in ihrem Jahresbericht oder anderen Publikationen über alle Fördermaßnahmen in Wort und Bild zu berichten. Gegebenenfalls hierfür notwendige Abbildungen aus dem Projekt werden der Stiftung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Projektträger:innen sind verpflichtet, sämtliche Bildrechte und ggf. die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen vorab zu klären.

Verantwortlichkeit und Compliance:

Alle öffentlichen Äußerungen und Veröffentlichungen müssen den rechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und des Datenschutzes, entsprechen.

Bei Verstößen gegen die Richtlinien zur Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung behält sich die Stiftung das Recht vor, Sanktionen bis hin zur Einstellung der Förderung zu ergreifen.

Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Zusammenarbeit:
https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/tipps-und-tricks/